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   BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92   

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BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92 (https://dejure.org/1992,10078)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1992 - 5 B 57.92 (https://dejure.org/1992,10078)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1992 - 5 B 57.92 (https://dejure.org/1992,10078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 18.85

    Entscheidungsbefugnis ordentlicher Gerichte bei Streitigkeiten über Abfindungen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
    Entgegen der Annahme der Beklagten kann die Revision nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen entscheidungserheblicher Abweichung von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 18.85 - (BVerwGE 80, 340 [BVerwG 03.11.1988 - 5 C 18/85] = RdL 1989, 127) zugelassen werden.

    Es kann im übrigen im Hinblick auf das oben angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 3. November 1988 nicht zweifelhaft sein, daß der Nachteil einer größeren Durchschnittsentfernung, den die einem Teilnehmer zugewiesene Abfindung im Vergleich zu seiner Einlage aufweist, in Land, sei es durch ein entsprechendes Mehr an Fläche, sei es durch Zuweisung von Land mit erhöhten Ertragswerten (so BVerwGE 80, 340 [BVerwG 03.11.1988 - 5 C 18/85]), ausgeglichen werden kann.

  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
    Eine Zulassung der Revision kann schließlich nicht darauf gestützt werden, daß das Urteil des Flurbereinigungsgerichts, wie die beteiligte Landesanwaltschaft meint, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1975 - BVerwG 5 C 38.74 - (BVerwGE 48, 160 = RzF 27, 31) abweiche.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in einem solchen Fall die Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwGE 48, 160 <166 [BVerwG 17.04.1975 - V C 38/74] letzter Satz>; 80, 193 ; Beschluß vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 79.89 - ).

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützten Urteil nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - ).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützten Urteil nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - ).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85

    Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in einem solchen Fall die Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwGE 48, 160 <166 [BVerwG 17.04.1975 - V C 38/74] letzter Satz>; 80, 193 ; Beschluß vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 79.89 - ).
  • BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision durch das

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in einem solchen Fall die Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwGE 48, 160 <166 [BVerwG 17.04.1975 - V C 38/74] letzter Satz>; 80, 193 ; Beschluß vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 79.89 - ).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 58.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
    Nach dieser Vorschrift ist die Widerspruchsbehörde an die Beurteilung durch das Flurbereinigungsgericht nämlich nur insoweit gebunden, als es um die der Aufhebung des Widerspruchsbescheides zugrunde liegenden Erwägungen geht (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1971 - BVerwG 4 B 76.70 - <RdL 1971, 329/330> und vom 1. Juli 1991 - BVerwG 5 B 58.91 - ).
  • BVerwG, 30.07.1971 - IV B 76.70

    Voraussetzung für die Durchführung eines Zusammenlegungsverfahrens - Hausgarten

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
    Nach dieser Vorschrift ist die Widerspruchsbehörde an die Beurteilung durch das Flurbereinigungsgericht nämlich nur insoweit gebunden, als es um die der Aufhebung des Widerspruchsbescheides zugrunde liegenden Erwägungen geht (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1971 - BVerwG 4 B 76.70 - <RdL 1971, 329/330> und vom 1. Juli 1991 - BVerwG 5 B 58.91 - ).
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